Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cuxdefence Sportschule
Beitragszahlungen
Die Höhe des Beitrages wird im Vertrag festgelegt
Die Erhöhung des Beitrages wird schriftlich mitgeteilt
Die Beiträge sind immer im laufenden Monat für den laufenden Monat zu entrichte
Einzelne Absprachen der Beiträge gelten nicht für Alle
Bei Trainingsausfall wegen Krankheit dürfen Beiträge nicht weggelassen oder gekürzt werden
Bei Trainingsausfall in Ferienzeiten, dürfen die Beiträge nicht weggelassen oder gekürzt werden
Der Geschwisterrabatt ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
Der Geschwisterrabatt entfällt mit Kündigung des Vertrages einer der Geschwister
Wenn die Zahlung des Beitrages nicht im laufenden Monat erfolgt, berechnen wir jeden weiteren Monat 5,00€ Verzugs- bzw. Bearbeitungsgebühr
Bei Rückstand von drei Monatsbeiträgen werden die Beiträge für die gesamte restliche Vertragslaufzeit inkl. der Bearbeitungsgebühren fällig
Bei Überweisungen von Beiträgen nach Kündigung des Vertrages berechnet die Cuxdefence Sportschule für jede Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€
Beiträge werden per Überweisung entrichtet
Wir berechnen eine Aufnahmegebühr, deren Höhe im Vertrag geregelt wird
Kündigung des Vertrages
Wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit
Nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit, besteht eine Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich in Briefform erfolgen ggf. auch im PDF-Format per E-Mail
Eine Kündigung gilt als Erhalten bei Posteingang#
Eine mündliche Ankündigung einer Kündigung oder per E-Mail zählen nicht als Kündigung, auch nicht per WhatsApp o.Ä.
Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Regeln oder Auflagen zur Bekämpfung von Pandemien stellen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar
Als außerordentliche Kündigungsgründe gelten: I. Ärztlich attestierte gesundheitliche Gründe, die das Training nicht mehr möglich machen
II. Veränderung des Wohnsitzes über einem Radius von 35 Kilometern gemessen vom jeweiligen Trainingsstandort
Die Mindestvertragslaufzeit kann nicht verkürzt werden
Training
Das Training findet in unseren angemieteten Räumlichkeiten statt
Das Training findet 1x pro Woche statt, alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
(Ausnahme: Samstagsgruppe Tostedt 1x im Monat)
Das Training während der Ferien ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
Das Training wird während der Ferien individuell angepasst
Das kostenlose Probetraining ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
Videos / Hausaufgaben
Die unseren Mitglieder_innen zur Verfügung gestellten Videos und Hausaufgaben sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
Nutzung der Cuxdefence App
Die Inhalte der Cuxdefence App sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen nicht an Dritte oder Nichtmitglieder_innen weitergegeben werden
Die Nutzung der Cuxdefence App ist für Mitglieder der Cuxdefence Sportschule erlaubt
Nach Beendigung der Mitgliedschaft, ist auch das Recht auf Nutzung der App erloschen
Alle Daten in der App unterstehen dem Datenschutz
Website
Der Mitgliederbereich auf der Cuxdefence Website ist nur für Mitglieder_innen vorgesehen
Die Weitergabe des Passwortes ist nicht erlaubt
Sämtliche Texte, Bilder und Videos sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen weder runtergeladen (Download) noch ausgedruckt, noch an Dritte weitergegeben werden
Haftung
Sollten Schäden durch fahrlässiges Verhalten, oder Regelverstoß der Mitglieder_innen in den Räumen oder am Equipment entstehen, haften diese dafür.
Eltern haften für ihre Kinder
Wir übernehmen keine Haftung in den Umkleidekabinen, sollte etwas abhandenkommen, haften die Mitglieder_innen für Ihre Wertsachen selbst
Für Fahrzeuge, die auf den Parkplätzen unserer angemieteten Räumlichkeiten parken, übernehmen wir keine Haftung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr wird einmalig berechnet
Die Höhe der Aufnahmegebühr wird im Vertrag geregelt
Die Aufnahmegebühr wird keinesfalls zurückerstattet
Trainingslager
Die Auswahl der Teilnehmer_innen obliegt der Cuxdefence Sportschule
· Die Kosten sind mind. Zwei Wochen vor Abfahrt zu überweisen
Bei Krankheit oder inakzeptablen Verhalten verpflichten sich die Eltern ihre Kinder noch am gleichen Tag abzuholen
Bei vorzeitiger Beendigung des Trainingslagers durch Krankheit oder inakzeptablen Verhalten der Teilnehmer_innen ist keine Rückerstattung möglich