AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cuxdefence Sportschule

Beitragszahlungen

  • Die Höhe des Beitrages wird im Vertrag festgelegt
  • Die Erhöhung des Beitrages wird schriftlich mitgeteilt
  • Die Beiträge sind immer im laufenden Monat für den laufenden Monat zu entrichte
  • Einzelne Absprachen der Beiträge gelten nicht für Alle
  • Bei Trainingsausfall wegen Krankheit dürfen Beiträge nicht weggelassen oder gekürzt werden
  • Bei Trainingsausfall in Ferienzeiten, dürfen die Beiträge nicht weggelassen oder gekürzt werden
  • Der Geschwisterrabatt ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
  • Der Geschwisterrabatt entfällt mit Kündigung des Vertrages einer der Geschwister
  • Wenn die Zahlung des Beitrages nicht im laufenden Monat erfolgt, berechnen wir jeden weiteren Monat 5,00€ Verzugs- bzw. Bearbeitungsgebühr
  • Bei Rückstand von drei Monatsbeiträgen werden die Beiträge für die gesamte restliche Vertragslaufzeit inkl. der Bearbeitungsgebühren fällig
  • Bei Überweisungen von Beiträgen nach Kündigung des Vertrages berechnet die Cuxdefence Sportschule für jede Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00€
  • Beiträge werden per Überweisung entrichtet
  • Wir berechnen eine Aufnahmegebühr, deren Höhe im Vertrag geregelt wird

Kündigung des Vertrages

  • Wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit
  • Nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit, besteht eine Kündigungsfrist zum Ende des Folgemonats
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich in Briefform erfolgen ggf. auch im PDF-Format per E-Mail
  • Eine Kündigung gilt als Erhalten bei Posteingang#
  • Eine mündliche Ankündigung einer Kündigung oder per E-Mail zählen nicht als Kündigung, auch nicht per WhatsApp o.Ä.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Regeln oder Auflagen zur Bekämpfung von Pandemien stellen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar
  • Als außerordentliche Kündigungsgründe gelten:
    I. Ärztlich attestierte gesundheitliche Gründe, die das Training nicht mehr möglich machen
    II. Veränderung des Wohnsitzes über einem Radius von 35 Kilometern gemessen vom jeweiligen Trainingsstandort
  • Die Mindestvertragslaufzeit kann nicht verkürzt werden

Training

  • Das Training findet in unseren angemieteten Räumlichkeiten statt
  • Das Training findet 1x pro Woche statt, alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule (Ausnahme: Samstagsgruppe Tostedt 1x im Monat)
  • Das Training während der Ferien ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule
  • Das Training wird während der Ferien individuell angepasst
  • Das kostenlose Probetraining ist eine freiwillige Leistung der Cuxdefence Sportschule

Videos / Hausaufgaben

  • Die unseren Mitglieder_innen zur Verfügung gestellten Videos und Hausaufgaben sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden Nutzung der Cuxdefence App
  • Die Inhalte der Cuxdefence App sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen nicht an Dritte oder Nichtmitglieder_innen weitergegeben werden
  • Die Nutzung der Cuxdefence App ist für Mitglieder der Cuxdefence Sportschule erlaubt
  • Nach Beendigung der Mitgliedschaft, ist auch das Recht auf Nutzung der App erloschen
  • Alle Daten in der App unterstehen dem Datenschutz

Website

  • Der Mitgliederbereich auf der Cuxdefence Website ist nur für Mitglieder_innen vorgesehen
  • Die Weitergabe des Passwortes ist nicht erlaubt
  • Sämtliche Texte, Bilder und Videos sind Eigentum der Cuxdefence Sportschule und dürfen weder runtergeladen (Download) noch ausgedruckt, noch an Dritte weitergegeben werden

Haftung

  • Sollten Schäden durch fahrlässiges Verhalten, oder Regelverstoß der Mitglieder_innen in den Räumen oder am Equipment entstehen, haften diese dafür.
  • Eltern haften für ihre Kinder
  •  Wir übernehmen keine Haftung in den Umkleidekabinen, sollte etwas abhandenkommen, haften die Mitglieder_innen für Ihre Wertsachen selbst
  • Für Fahrzeuge, die auf den Parkplätzen unserer angemieteten Räumlichkeiten parken, übernehmen wir keine Haftung

Aufnahmegebühr

  • Die Aufnahmegebühr wird einmalig berechnet
  • Die Höhe der Aufnahmegebühr wird im Vertrag geregelt
  • Die Aufnahmegebühr wird keinesfalls zurückerstattet

Trainingslager

  • Die Auswahl der Teilnehmer_innen obliegt der Cuxdefence Sportschule ·        Die Kosten sind mind. Zwei Wochen vor Abfahrt zu überweisen
  • Bei Krankheit oder inakzeptablen Verhalten verpflichten sich die Eltern ihre Kinder noch am gleichen Tag abzuholen
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Trainingslagers durch Krankheit oder inakzeptablen Verhalten der Teilnehmer_innen ist keine Rückerstattung möglich
  • Eltern haften für ihre Kinder
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